Für die Opfer von Gewalttaten und Verbrechen ist die Abstimmung vom 28. Februar 2016 ein Hoffnungszeichen am Horizont, dass in einem täterfokussierten Rechtssystem endlich wieder mal der Fokus auf die Opfer und Schutzbedürftigen unserer Gesellschaft gerichtet wird.
Erstaunlich ist ja bei der laufenden Diskussion, dass sich Gegner der DSI in erster Linie Sorgen um verurteilte Straftäter machen, dass nämlich Mörder, Vergewaltiger oder Wiederholungstäter aufgrund der fehlenden Härteschutzklausel zu hart angefasst werden. Dabei hat der Stimmbürger bereits im Jahre 2010 mit einem Ja zur Ausschaffungsinitiative eine härtere Gangart angeordnet. Über die lebenslangen Leiden der traumatisierten Opfer verlieren diese Pseudo- und Hobby-Staatsrechtler kein einziges Wort.
Ich will mehr Schutz und mehr Sicherheit für alle in der Schweiz lebenden Mitmenschen und glaube, dass mit einem Ja zur Durchsetzungsinitiative, der eigentlichen Bestätigung des JA zur Ausschaffungsinitiative, auch den ungerechterweise vernachlässigten Opfern eine minimalste Genugtuung zukommt.
Kurt Siegrist, Tamins
Leserbrief