Die Gemeinden sollen im Kanton Graubünden in Zukunft entscheiden können, welche Bauten als ortsbildprägend gelten (Schweiz am Sonntag vom 17. Januar 2016). In diesen Bauten sind Zweitwohnungen weiterhin zulässig. Die CVP Graubünden begrüsst die vorgeschlagene Regelung ausdrücklich. «Die Gemeindebehörden sind vor Ort am nächsten und können am besten entscheiden, welche Bauten als ortsbildprägend einzustufen sind», sagt CVP-Präsident Stefan Engler. Die vorgeschlagene Lösung entspricht im Übrigen der Haltung der CVP, wonach Lösungen möglichst bürgernah und unkompliziert realisiert werden sollen. «Dies entspricht der Subsidiarität und dem Föderalismus, Werte für die die CVP kämpft», so Stefan Engler. Die CVP Graubünden verlangt aber auch klar, dass ein einfaches und rasches Verfahren die Anerkennung von ortsbildprägenden Bauten vorgesehen wird. Ob die Ortsplanung hierfür das richtige Instrument ist, erscheint fraglich.
Im Bereich der Raumplanung ist derzeit ein Vorstoss im Grossen Rat hängig, der die massvolle Umnutzung von nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Bauten ausserhalb der Bauzone (sog. Maiensässbauten) zu Wohnzwecken ermöglichen will. Grossrat Reto Crameri (CVP, Surava) fordert darin mit 80 Mitunterzeichnenden, dass die Bündner Regierung in Bern eine Standesinitiative einreicht, damit das Bundesrecht entsprechend geändert wird. «Wir wollen mit diesem Vorstoss den nicht mehr genutzten Maiensässställen einen neuen Zweck geben, damit diese historisch und kulturell wertvollen Gebäude erhalten werden», so Reto Crameri. Die Umnutzung soll möglich sein, wenn die Baute ihre Identität wahrt und der öffentlichen Hand keine neuen Erschliessungspflichten entstehen. Damit sollen die landschaftsprägenden Maiensässbauten gewahrt und nicht sich selbst überlassen werden.
Leserbrief CVP Graubünden