Kinderbetreuung: «System hat sich bewährt»

Die Bündner Regierung hat an ihrer ersten Sitzung im Jahr 2016 Stellung zu den Änderungen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung genommen. Sie ist nur bedingt zufrieden.

Die Regierung nimmt Stellung zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Der Bundesrat schlägt vor, im bestehenden Gesetz eine zusätzliche Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Diese soll befristet und mit einem neuen Finanzrahmen von insgesamt 100 Millionen Franken ausgestattet werden.

Die Regierung begrüsst grundsätzlich den Entscheid des Bundesrates, die Elterntarife in gewissen Einkommensklassen anzupassen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch besser zu gestalten. Weil sich das bisherige System jedoch bewährt hat, ist sie der Auffassung, dass eine wie im Gesetzesentwurf geplante auf drei Jahre befristete Anreizfinanzierung keine nachhaltige Wirkung entfalten kann.

Daher sollte sich der Bund wie bisher mit einem fixen Beitragssatz an den Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung beteiligen.

Gestützt darauf und auf die Erfahrungen mit der Finanzierung von neuen Angeboten beantragt sie deshalb, zusätzliche Bundesmittel statt für eine neue Anreizfinanzierung für die Verlängerung der bestehenden Anstossfinanzierung zu verwenden.

 

(Quelle: Standeskanzlei Graubünden, Symbolbild: Pixabay)