Ja zum Einreiseverbot für Kriegsverbrecher

Leserbrief zur SVP-Durchsetzungsinitiative

 

Christian Thöny vergisst zu erwähnen, dass nur bei folgenden schweren Delikten eine automatische Wegweisung erfolgt:

Vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Einbruchsdelikt durch kumulative Erfüllung der Straftatbestände des Diebstahls, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs, qualifizierter Diebstahl, Raub, gewerbsmässiger Betrug, qualifizierte Erpressung, gewerbsmässige Hehlerei, Betrug im Bereich der Sozialhilfe und der Sozialversicherungen sowie Sozialmissbrauch, Menschenhandel), qualifizierte Freiheitsberaubung und Entführung, Geiselnahme, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, Förderung der Prostitution, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen.

Die Richter haben entgegen der Aussage von Thöny einen Ermessungspielraum,  denn mit der Aussprache einer Landesverweisung setzt das Gericht oder die Staatsanwaltschaft der betreffenden Person eine Ausreisefrist und belegt sie gleichzeitig  für die Dauer von 10 bis 15 Jahren mit einem Einreiseverbot bei den oben genannten Delikten. Ein Einreiseverbot in die Schweiz von zum Beispiel 10-15 Jahren für einen Menschenhändler, Kriegsverbrecher, Mörder oder Vergewaltiger finde ich persönlich mehr als angebracht. Und darum stimme ich am 28.2.2016 Ja für die Durchsetzungsinitiative.

Christian Leutwiler, Schiers