Die Regierung hat die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Unterstützungsgesetz genehmigt.
Mit der Anpassung wird die Sozialhilfe ab dem 1. Januar 2016 teilweise neu berechnet. So wird unter anderem der Grundbedarf bei Haushalten ab sechs Personen um 76 Franken pro Person und Monat reduziert. Weiter werden die Ansätze für junge Erwachsene bis 25 Jahre mit eigenem Haushalt von 986 Franken auf 789 Franken reduziert. Dies entspricht einer Kürzung von knapp 20%.
Die Teilrevision war nötig, da die Schweizerische Konferenz der Sozialdirektorinnen und -direktoren im September beschloss, die «Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe» (SKOS-Richtlinien) anzupassen. Die unverbindlichen SKOS-Richtlinien definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird und werden erst durch die kantonale Gesetzgebung verbindlich.
(Symbolbild: Pixabay)