Bündner Regierung will schnelleres Internet

An ihrer jüngsten Sitzung hat die Bündner Regierung Stellung zur Revision der Verordnung über Fernmeldedienste genommen. 

Die Bündner Regierung nimmt Stellung zur Revision der Bundesverordnung über Fernmeldedienste (FDV). Gemäss des neuen FDV-Entwurfs ist vorgesehen, dass die Grundversorgung einen Internetanschluss mit einer Übertragungsrate von mindestens 3000/300 kbit/s umfasst. Die Grundversorgungskonzessionärin kann in Ausnahmefällen den Leistungsumfang reduzieren, wenn der Anschluss aus technischen oder ökonomischen Gründen die Bereitstellung des erwähnten Dienstes nicht erlaubt.

Die Bündner Regierung lehnt diese Regelungen ab. Im Rahmen der Grundversorgungs-konzession ist sicherzustellen, dass die Grundversorgung für alle Bevölkerungskreise in allen Teilen des Landes gewährleistet ist. Mit der Ausnahmebestimmung käme der Bundesrat diesem formell-gesetzlichen Auftrag nicht nach. Zwar ist die Erhöhung der Bandbreite von 2000/200 kbit/s auf 3000/300 kbit/s ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings geht er angesichts der technischen Entwicklungen zu wenig weit und ist zudem aufgrund der Ausnahmemöglichkeit nicht gesichert. Die Regierung des Kantons Graubünden fordert deshalb, dass zumindest im Siedlungsgebiet die Grundversorgung mittels Internet mit einer Übertragungsrate von 5000/500 kbit/s gewährleistet wird.

 

(Standeskanzlei Graubünden, Medienmitteilung, Bild: Pixabay)