Kantonspolizei und Grenzwachtkorps werden flexibler

Die Kantonspolizei Graubünden und das Grenzwachtkorps (GWK) arbeiten zukünftig enger zusammen – indem sie beide mehr Kompetenzen erhalten. In Haldenstein wurde am Mittwoch der entsprechende Vertrag unterzeichnet.

In einer Medienmitteilung orientierte die Standeskanzlei am Mittwoch über die Optimierung der Zusammenarbeit. Synergien sollen vor allem im Grenzraum der Südtäler des Kantons besser genutzt werden, wo die Kantonspolizei und das GWK regelmässig gemeinsame Patrouillen einsetzen.

Die Zusammenarbeit soll ausgebaut und effizienter werden. Im neuen Vertrag werden gemeinsame Tätigkeiten, insbesondere die gemeinsamen Patrouillen sowie die Durchführung von gemeinsamen Aktionen im Grenzraum detailliert geregelt.

Das Grenzwachtkorps erhält weitergehende Kompetenzen, beispielsweise kann das GWK neu selbständig an die Staatsanwaltschaft rapportieren oder gewisse Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes selbständig ahnden. Zudem erhält das GWK mehr Kompetenzen bei Verstössen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer.

Die mobilen Einsatzgruppen der Eidgenössischen Zollverwaltung können neu Verstösse gegen die strassenverkehrsrechtliche Arbeits- und Ruhezeitverordnung verzeigen. Die Kantonspolizei hat bei schwerwiegenden und zeitlich dringlichen Fällen neu die Möglichkeit, dem GWK mit Zustimmung des vorgesetzten Departements weitere Aufgaben zur selbständigen Erledigung zu übertragen.

 

(Bild: Regierungsrat Christian Rathgeb (links) und Oberzolldirektor Rudolf Dietrich unterzeichnen im Schloss Haldenstein die Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantonspolizei Graubünden und dem Grenzwachtkorps – Standeskanzlei Graubünden)