Asylgesetzrevision: Enteignungen als Lösung?

Am 9. September 2015 stimmte der Nationalrat dem Vorschlag des Bundesrats zur Asylrechtsrevision zu. Ziel ist mitunter die Beschleunigung der Asylverfahren. Die beschleunigten Verfahren werden derzeit in einem Testzentrum in Zürich erfolgreich getestet.

Die Vorlage hat aber gravierende Mängel. Unerwähnt blieb, dass rund die Hälfte der Asylsuchenden in den Bundestestzentren während des Asylverfahrens untertauchen und bei erwartet negativem Asylbescheid nicht mehr ausgeschafft werden können. Unerwähnt blieb auch, dass der Personalaufwand zur Bearbeitung der Gesuche im Testzentrum überdurchschnittlich hoch ist. Das Verfahren im Testzentrun wird mit den späteren Verfahren nicht mehr vergleichbar sein. Die Vorlage sieht neu auch eine unentgeltliche Rechtsvertretung für alle Asylsuchenden vor. Eine solche war bisher lediglich in Einzelfällen für das Beschwerdeverfahren vorgesehen, womit sämtlichen rechtsstaatlichen Prinzipien Genüge getan war. Diese unnötige Neuerung, die einzigartig ist im Schweizer Rechtssystem, wird von der Asylindustrie sehr begrüsst. Berappen darf es schliesslich der Steuerzahler!

Noch viel gravierender ist Art. 95b Abs. 1 des neuen Gesetzes: Der Erwerb von Grundstücken für Bauten und Anlagen zur Unterbringung Asylsuchender oder zur Durchführung von Asylverfahren sowie die Begründung dinglicher Rechte an solchen ist Sache des EJPD. Das EJPD ist ermächtigt, nötigenfalls die Enteignung durchzuführen.

Auch dies ein Novum, waren Enteignungen bisher nur die Ausnahme und erforderten ein überwiegendes öffentliches Interesse (z.B. Lawinen-/Hochwasserschutz). Hat des Bürgers Recht auf Eigentum nun so an Bedeutung verloren, dass das Interesse des Bundes an der Unterbringung von Asylsuchenden überwiegt? Sind sich Bundesrat und Parlament angesichts der Migrationsströme aus aller Welt nach Europa bewusst, was sie uns Bürgern damit zumuten? Die SVP hat als einzige Partei diese Gesetzesvorlage bekämpft und lanciert nun das Referendum.

Nicht weil sie gegen beschleunigte Asylverfahren ist, sondern weil sie sich gegen eine unnötige Aufblähung der Asylindustrie mit Folgekosten für die Steuerzahler sowie einen verheerenden Eingriff des Bundes ins Eigentum Privater wehrt und das Volk via Referendum darüber befinden lassen will. Es ist Zeit, sich zu überlegen, wer in Bundesbern wirklich die Interessen der Bürger vertritt und bis am 18. Oktober 2015 entsprechend zu handeln!

Heinz Brand, Klosters, Nationalrat SVP

 

(Bild: EQ Images/Monica Flückiger)