Die Bündner Regierung hat heute in einer Medienmitteilung die Mit-Finanzierung verschiedener Projekte kommuniziert. Zudem ordnet sie für diverse Elektrizitätswerke eine Sanierungspflicht in Bezug auf die Fischgängigkeit an.
Die Bündner Regierung spricht sich ausserdem gegen das Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke aus. Ziel dieses Gesetzes sei die Verankerung der Steuerpraxis zu land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, wie sie bis zum Jahr 2011 galt, heisst es in der Medienmitteilung. Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke seien damals bei der Einkommenssteuer privilegiert behandelt worden, das neue Gesetz beabsichtige eine Rückkehr zu dieser Steuerpraxis.
Die Bündner Regierung lehnt diese Ungleichbehandlung von Grundstücken von Landwirten gegenüber Grundstücken des Geschäftsvermögens von anderen Selbständigerwerbenden ab. Eine solche Ungleichbehandlung lasse sich sachlich nicht rechtfertigen und verletze das Gleichbehandlungsgebot.
Sanierungsanordnung für diverse Bündner Kraftwerke
Die Bündner Regierung ordnet darüber hinaus für diverse Elektrizitätswerke in Bezug auf die Fischgängigkeit eine Sanierungspflicht an. Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, bei bestehenden Wasserkraftwerken Massnahmen zu planen und die Kraftwerksbetreiber zu verpflichten, diese umzusetzen.
Im Kanton Graubünden stehen 153 kraftwerksbedingte Hindernisse in einem Fischgewässer, 67 davon wurden als sanierungsbedürftig eingestuft. Die Sanierungsanordnungen betreffen drei Anlagen des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich sowie zwei Anlagen des Elektrizitätswerks Davos.
Schneerutschverbauung Lumnezia wird genehmigt
Die Bündner Regierung genehmigt ausserdem das Projekt «Schneerutschverbauung Casanova» der Gemeinde Lumnezia und sichert einen Kantonsbeitrag von maximal 80 000 Franken zu. Die Zielsetzung des vorliegenden Projekts besteht darin, den Schutz des Siedlungsgebiets «Casanova» in der Fraktion Cumbel sicherzustellen. Kürzlich wurde festgestellt, dass für dieses Gebiet die blaue Gefahrenzone gilt, es wird deshalb mit insgesamt 76 m Schneebrücken gesichert.
Kantonsbeitrag an das Internationale Walsertreffen
Auch andernorts hat die Bündner Regierung Gelder gesprochen: Das Internationale Walsertreffen vom 15.-18. September 2016 in Arosa wird neu mit einem Kantonsbeitrag in Form einer Defizitgarantie von maximal 50 000 Franken unterstützt.
Seit den 1960er-Jahren treffen sich die Walserinnen und Walser aus der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein, Frankreich, Italien und Österreich alle drei Jahre an einem wechselnden Ort zum Internationalen Walsertreffen. Ziel dieser Treffen, mit den jeweils über 2000 Teilnehmenden, ist eine über die Sprache hinausgehende Wahrung und Förderung der walserischen Kultur.