In ihrer jüngsten Sitzung hat die Bündner Regierung Stellung bezogen zum Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Die sogenannten Verdingkinder sollen finanziell entschädigt werden.
Die Bündner Regierung unterstützt die Stossrichtung des neuen Bundesgesetzes. Der Entwurf des Bundesrates anerkennt das Unrecht, das den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 zugefügt worden ist und sieht vor, den Opfern als Zeichen der Anerkennung des Unrechts einen Solidaritätsbeitrag auszurichten. Ebenso sollen die Thematik wissenschaftlich aufgearbeitet und die Opfer bei der Aufarbeitung ihrer Geschichte unterstützt werden.
Zwei Jahre Frist für Betroffene
Gemäss den Erläuterungen zum Gesetzesvorschlag erwartet der Bund, dass durch die Bearbeitung der Beitragsgesuche ein erheblicher administrativer, organisatorischer und finanzieller Mehraufwand entstehen wird. Für die Einreichung der Gesuche ist im Gesetzesentwurf eine Frist von sechs Monaten vorgesehen, in dieser Zeit wird mit 12 000 bis 15 000 Gesuchen gerechnet. Eine so kurze Frist würde für die kantonalen Anlaufstellen einen sehr hohen zusätzlichen Personalaufwand bedeuten, was nicht ohne Qualitätseinbussen bei der Beratungsarbeit umsetzbar wäre. Die Bündner Regierung beantragt deshalb, eine Frist von mindestens zwei Jahren für die Einreichung der Gesuche vorzusehen.
Wie viel muss Graubünden zahlen?
Ausserdem wird von den Kantonen eine freiwillige Mitfinanzierung der Solidaritätsbeiträge mit einer Beteiligung von etwa 100 Millionen Franken erwartet. Allerdings sind im vorliegenden Bericht keine Informationen bezüglich eines möglichen Verteilschlüssels zwischen dem Bund und den Kantonen beziehungsweise unter den Kantonen enthalten. Ebenso ist unklar, welche Folgen es hätte, falls sich Kantone an der Mitfinanzierung nicht beteiligen würden. Auch stellt sich grundsätzlich die Frage, ob in den Kantonen überhaupt gesetzliche Grundlagen zur Mitfinanzierung bestehen. Der Bund sollte daher die gesamte Finanzierung der Entschädigungen übernehmen.
Bündner Anlaufstelle für Direktbetroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
(Quelle: Regierungsmitteilung/Archiv/zVg.)